„Seit der öffentlichen Berichterstattung über die Beherbergungsverbote hat unsere Betriebe eine regelrechte Storno-Welle überrollt. Unternehmen wie Gäste gleichermaßen sind durch die unterschiedlichen Berichterstattungen aus ganz Deutschland und der Unübersichtlichkeit der Regelungswerke in den einzelnen Bundesländern deutlich irritiert. Hier blickt keiner mehr durch!“ so Präsident Gereon Haumann. Das Paradoxe an diesem Regelungsdesaster war und ist, dass Beherbergungsbetriebe mit ihren Gästen kein Infektionsrisiko darstellen.
Präsident Gereon Haumann: „Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Gast in einem unserer Betriebe durch den Aufenthalt als Übernachtungsgast sich an Corona infiziert hat. Die Zeiten von Schlafsälen oder sonstigen Sammelunterkünften sind in rheinland-pfälzischen konzessionierten Beherbergungsbetrieben schon lange vorbei. Der Gast in rheinland-pfälzischen Betrieben übernachtet in Einzel-, Doppel- oder Familienzimmern, und hier regelmäßig zusammen mit Personen aus dem gleichen Hausstand. Besondere Infektionsgeschehen oder gar „Super-Spread-Ereignisse“ ergeben sich aus solchen Aufenthalten nicht“, so Präsident Gereon Haumann. Dennoch drohte nach der Entscheidung der Landesregierung am vergangenen Freitag mit der vorgesehenen Änderung der 11. Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung und einem dort formulierten Beherbergungsverbot für touristische Übernachtungen ein faktischer Lockdown unserer Betriebe. Präsident Gereon Haumann: „Es ist gut, dass wir die Landesregierung mit unseren Argumenten überzeugen konnten. Ich appelliere ausdrücklich an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, sich auch morgen beim Treffen der Länderchefs in Berlin für eine solche Regelung bundesweit einzusetzen. Für die Beherbergung von innerdeutschen Gästen fordern wir einen dauerhaften Verzicht auf das Beherbergungsverbot, und zwar ganz unabhängig vom Reiseanlass“.
Kein erhöhtes Risiko bei Übernachtungen, professionelle Einhaltung der AHA Regeln
Gerade in den professionellen Betrieben unserer Branche ist die Einhaltung der Hygiene – und Schutzkonzepte sowie die Beachtung und Einhaltung der wirksamen AHA Regeln gewährleistet. Eine Reglementierung oder gar Reduzierung von Personenanzahlen innerhalb von konzessionierten Gastgewerbebetrieben – seien es private Anlässe, der Restaurantbesuch, Tagungen oder sonstige Veranstaltungen – ist nicht zielführend. Mit vereinten Kräften gilt es, den Infektionszunahmen durch unkontrollierte Zusammenkünfte außerhalb professioneller Betriebe entgegen zu wirken.
Dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stellen wir uns auch mit unseren rheinland-pfälzischen Gastgewerbebetrieben. Die Virologen haben dargelegt, dass es die sog. „Party-People“ und die im öffentlichen Raum stattfindenden unkontrollierten Zusammenkünfte sind, die sich schnell zu Super-Spread-Ereignissen entwickeln und die Zahl der Neuinfektionen nach oben treiben. Auch zeichnen sich laut OB Michael Ebling Infektionsbeschleunigungen im Vereinssport und Zusammenkünften von Amateursportlern in Vereinsheimen außerhalb von konzessionierten Betrieben ab. Deshalb fordert der DEHOGA Rheinland-Pfalz:
· Verbot von Alkohol auf allen öffentlichen Plätzen außer in konzessionierten Hotel- und Gastronomiebetrieben
· Verbot von privaten Feiern außerhalb von konzessionierten Hotel- und Gastronomiebetrieben
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert im Interesse der Eindämmung der Corona Pandemie: Vorrang für Gastro-Profis!