Die Gastgeber sind gefordert, die Arbeitgeber-Attraktivität der Branche deutlich zu verbessern. Nur dann gelingt es neue und an andere Branchen verloren gegangene Mitarbeiter zurückzugewinnen.
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat mit der NGG zum 01. April 2022 sowohl einen neuen Entgelt- als auch einen neuen Manteltarifvertrag vereinbart. Darin wurden die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Gastgewerbe wesentlich verbessert. Zum 1. Dezember 2022 wurden wesentliche Bestandteile des Entgelttarifvertrages für allgemeinverbindlich erklärt. Diese Regelungen gelten demnach für alle rheinland-pfälzischen Gastgewerbebetriebe verbindlich.
Die Entgelte für ausgebildete Fachkräfte wurden in einem Schritt um 36,4% angehoben. Damit hat eine Ausbildung im Gastgewerbe deutlich an Attraktivität gewonnen. Ein besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf der Gewinnung von Auszubildenden, den zukünftigen Fachkräften. Auch bei den Einstiegslöhnen für angelernte Hilfskräfte in der untersten Entgeltgruppe wurden entsprechende Lohnsteigerungen umgesetzt. Die unterste Lohnstufe wird zukünftig jedoch immer mindestens 5% über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das betrifft die Stufen BW 1.1 und 1.2 mit einem Stundenlohn von aktuell 13,03 € (gültig bis 31.12.2024). Ab dem 01. Januar 2025 mit einem Stundenlohn in Höhe von 13,46 €.
Gültigkeit | seit 1. April 2024 | ab 1. Januar 2025 |
BW 1.1 Einstiegslohngruppe | 13,03 € | 13,46 € |
BW 3.1 Ecklohngruppe | 16 € | 16 € |
Gültigkeit | seit 1. April 2024 | ab 1. Januar 2025 |
BW 1.1 Einstiegslohngruppe | 2.202,07 € | 2.274,74 € |
BW 3.1 Ecklohngruppe | 2.704 € | 2.704 € |
Gültigkeit | bis 31.03.2024* | seit 1. April 2024* |
1. Ausbildungsjahr | 1.000 € | 1.100 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.100 € | 1.200 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.200 € | 1.300 € |
* bei Abiturienten ist eine Verkürzung auf 2 Jahre möglich, Einstieg im 2. Ausbildungsjahr
Mindestlohn | 01.01.2021 – 20.06.2021 | 9,50 € |
Mindestlohn | 01.07.2021 – 31.12.2021 | 9,60 € |
Mindestlohn | 01.01.2022 - 30.06.2022 | 9,82 € |
Mindestlohn | 01.07.2022 - 30.09.2022 | 10,45 € |
Mindestlohn | 01.10.2022 - 31.12.2023 | 12 € |
Mindestlohn | 01.10.2024 - 31.12.2024 | 12,41 € |
Mindestlohn | ab 01.01.2025 | 12,82 € |