MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT AB 1. JANUAR 2023

Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Der Gast soll zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung wählen können. Dadurch soll der Verbrauch von Einwegkunststoffverpackungen und Einweggetränkebechern vermindert werden. Diese Verpackungen werden jedoch nicht verboten, sondern dürfen weiterhin angeboten werden.

Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. 

Viele unserer Betriebe vermeiden bereits Einwegartikel und setzen Alternativen zu Plastikprodukten ein. Die neue Verpflichtung, dass Restaurants, Caterer, Imbisse und Cafés ihren Gästen ab 2023 bei der Verwendung von sogenannten "Einwegkunststofflebensmittelverpackungen" oder "Einweggetränkebechern" alternativ eine Mehrwegvariante anbieten müssen, ist für unsere Branche jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Jetzt geht es darum, möglichst anbieter- und kundenfreundliche Lösungen zu finden.

Welche Lösungen und Systeme gibt es?

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten für die Gastronomie, Essen in Mehrweggefäßen auszugeben. Im Wesentlichen sind dies:

  • Die Nutzung eigener Mehrweggefäße des Gastronomiebetriebs ggf. auch im Verbund mit mehreren gastronomischen Betrieben,
  • die Beteiligung des Betriebes an Mehrweg-Poolsystemen eines Dienstleisters sowie
  • das Befüllen der von Gästen mitgebrachten Gefäße.

Die Gastronomen können dabei die für ihren Betrieb passende/n Lösung/en grundsätzlich selbst wählen, allerdings eingeschränkt hinsichtlich der Befüllung kundeneigener Behälter.  

Ihr DEHOGA Rheinland-Pfalz gibt Ihnen hier eine Kompakt-Übersicht zu Mehrweg-Poolsystemanbietern, die der Lebensmittelverband Deutschland e.V. herausgegeben hat, zur Verfügung stellen. Sie entstammt den Unterlagen der vom BMUV geförderten Initiative „Essen in Mehrweg“. Wir empfehlen damit keine bestimmten Anbieter. Die Übersicht bietet jedoch einen guten Überblick über die aktuell auf dem deutschen Markt agierenden Unternehmen

Angegeben werden Informationen zu: Ausleihe/Pfand, Eigenschaften der Schalen/Behälter, und hier insbesondere auch zur Gastro-Eignung, sowie zu den Kostenberechnungen. Auf die Webseiten der jeweiligen Anbieter wird jeweils im Namen verlinkt.

Hygiene

Die gastronomischen Betriebe stehen nicht nur vor der Herausforderung, für sie geeignete Verfahren zu finden, mit denen Mehrwegangebote organisatorisch umgesetzt werden können. Auch hinsichtlich der tatsächlichen Handhabung und Abläufe selbst müssen Lösungen gefunden werden. Insbesondere sind auch hier die Hygienevorschriften zu beachten. Dies gilt umso mehr, wenn die Gäste eigene Behältnisse mitbringen, die vor Ort befüllt werden sollen (z.B. Dosen, Boxen, Becher, Beutel, etc.).