Im Juli 2015 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Sommer 2016 verabschiedete der Bundestag den von der Großen Koalition vorgelegten Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform.
Fakt ist, dass nach der Reform weniger Unternehmen von der Erbschaftssteuer verschont werden als das bisher der Fall war. Die Belastungen für familiengeführte Unternehmen steigen. Betriebsübergaben werden erschwert. Offiziellen Schätzungen zufolge führt das neue Erbschaftssteuerrecht zu jährlichen Mehreinnahmen von 235 Millionen Euro für den Staat. Laut Koalitionsvertrag sollte es in dieser Legislaturperiode aber keine Steuererhöhungen geben.
Gegenüber den ursprünglichen Plänen stellen die Entlastung von Kleinbetrieben bis fünf Arbeitnehmer sowie vereinfachte Ertragswertverfahren zwar eine Verbesserung für die mittelständischen Unternehmer dar. Auch die neue Stundungsregelung, die Ausgestaltung der Lohnsummenregelung sowie die Investitionsklausel begrüßt der DEHOGA. Dennoch sieht der DEHOGA neue Belastungen auf die Unternehmer zukommen: Insbesondere die geplante Bedürfnisprüfung wird zu einem riesigen bürokratischen Aufwand führen, denn die finanzielle Bewertung eines Unternehmens ist komplex und teuer.
Die Verschonungsbedarfsprüfung ist unpräzise und nicht zielführend. Nicht praxistauglich zudem ist die Grenze von 26 Millionen Euro zur Definition von Großvermögen. Sie ist weiterhin zu gering. Auch die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftlicher Bindungen sowie die geforderten Bindungsfristen bei der Bewertung sind nicht praxistauglich. Gerade bei familiengeführten Unternehmen steckt das Kapital in Maschinen und Anlagen und ist nicht frei verfügbar. Der DEHOGA kritisiert zudem die geplante Einbeziehung von Privatvermögen bei der Bedürfnisprüfung. Er sieht darin eine verdeckte Vermögensteuer, die in jedem Fall abzulehnen ist.
Es stellt sich die Frage, ob die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den immensen Erhebungsaufwand rechtfertigen. Die Summe der Einnahmen beträgt weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens. Von diesem einen Prozent stammen nur acht Prozent aus vererbtem Betriebsvermögen. Viel Aufwand für wenig Steuern. Aus Sicht des DEHOGA wäre die völlige Abschaffung der Erbschaftsteuer nur gerecht, konsequent und würde die Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern.