Die Digitalisierung hat insbesondere auch die Gastronomie und Hotellerie revolutioniert. Schon heute wird ein Drittel aller Hotelzimmer online gebucht. Schon heute kommen unter Umständen mehr Gäste in ein Restaurant, wenn die Onlinebewertung positiv ist. Pizza, Burger, Pasta – bestellt und geliefert wird zunehmend online, gezahlt wird zunehmend online. Technische, elektronische und softwaregestützte Innovationen halten vielfältige interessante Möglichkeiten für die Unternehmer bereit. Aber wie auch immer diese eingesetzt werden: Der Service ist und bleibt Dreh- und Angelpunkt. Dieses Credo gilt weiterhin, davon sind wir überzeugt.
Egal ob Buchungsplattform, Online-Lieferdienst oder Privatzimmervermittlung – Fakt ist, dass es im Wettbewerb zwischen etablierter Wirtschaft und den Unternehmen der Digitalisierung nicht immer fair zugeht. Vor allem geht es oftmals immer teurer zu, wenn man die über die Jahre gestiegenen Provisionsforderungen betrachtet. Der DEHOGA sieht sich in der Verantwortung, Chancen und Risiken öffentlich und klar zu benennen und den Mehrwert für unsere Branche sauber zu prüfen.
Generell gilt, sich nicht von einer Marktmacht abhängig zu machen. Das Selbstbewusstsein unserer Betriebe besteht in dem Wissen, dass diese das Produkt besitzen und die wirtschaftliche Verantwortung für die Mitarbeiter tragen – eben nicht die Portale, Suchmaschinen oder Internetgiganten. Gerade das bleibt im digitalen Alltag ein ganz entscheidender Hinweis. Letztendlich gilt für jeden Unternehmer, in Eigenverantwortung und nach sauberer Kalkulation Chancen und Risiken abzuwägen und für sein individuelles Geschäftsmodell zu prüfen.
Beispiel: Buchungsportale
Grundsätzlich sind alle Aktivitäten und Bestrebungen zu begrüßen, die die Hotels bei ihrem Vertrieb von Hotelzimmern unterstützen und weniger Kosten bedeuten. Allerdings hat der Online-Vertrieb mit seiner enormen Transparenz auch dazu geführt, verstärkt über den Preis zu suchen und zu buchen. So wird durch pauschale Werbebotschaften und Rabattversprechen ein verzerrtes Bild von der tatsächlichen Preissituation gezeichnet. Zudem scheint sich auf Seiten der Online-Buchungsportale wie Booking.com oder HRS eine Einkaufs- und Verhandlungsmacht zu ballen, die im kleinteilig strukturierten Gastgewerbe auch schnell dominante Züge annehmen kann.
Beispiel: Lieferdienste
Lieferando, Foodora oder Lieferheld – sie alle profitieren von einer boomenden Gastronomie. Denn die Online-Lieferdienste bringen Restaurants und Endkunden online zusammen – gegen knackige Provision, versteht sich. Natürlich kann und will sich die Gastronomiebranche den Entwicklungen nicht verschließen. Zumal das Liefersegment für beide Seiten durchaus eine Win-Win-Situation sein kann. Entscheidend ist, dass Mehrwerte geschaffen werden und Umsatzzuwächse für unsere Betriebe zu verzeichnen sind. Jeder Unternehmer hat hier Kosten und Risiken genau abzuwägen.
Beispiel: Sharing Economy
Wir meinen, dass viele Geschäftsmodelle mit idealistischer ‚Sharing Economy‘ wenig gemein haben. Wer sich auf den „Sharing“-Plattformen registriert, der will mit seinem Besitz oder seiner (Dienst-) Leistung Geld verdienen. Blickt man zum Beispiel auf Airbnb, scheint ein wesentlicher Teil aus gewerblichen Angeboten zu bestehen, wie neuere Analysen nahe legen. Mit dem ursprünglichen Sharing-Gedanken haben auch Angebote wie EatWith nicht unbedingt etwas zu tun. Das Start-Up EatWith aus Israel vermittelt private Essensverabredungen auf der ganzen Welt. Bei Eatwith bucht man jedes Essen zu einem vom Gastgeber festgesetzten Preis, die Plattform bekommt davon einen Anteil ab. Sei es die Privatvermietung oder die Privatverköstigung – im Sinne eines fairen Wettbewerbs haben in den Augen des DEHOGA gleiche Rechte, aber auch gleiche Pflichten zu gelten.