Die Deutsche Hotelklassifizierung mit ihren fünf international anerkannten Kategorien bietet eine verlässliche Entscheidungshilfe bei der Wahl des Hotels. Die Gäste erhalten eine transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die ihnen in klassifizierten Betrieben zur Auswahl stehen.
Der Fachbereich Hotellerie im DEHOGA legt die Bewertungskriterien und -modalitäten verbindlich fest und stellt deren bundesweite einheitliche Anwendung sicher. Der Kriterienkatalog beinhaltet Mindestkriterien, die mit zunehmender Anzahl der Sterne anspruchsvollere Anforderungen stellen. Hinzu kommen entsprechende Punktzahlen aus den Bereichen:
Die Klassifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Jeder Betrieb entscheidet selbst, ob er sich am Verfahren beteiligen möchte. Ein Austritt ist jederzeit möglich.
Beteiligen können sich Beherbergungsbetriebe, die einen eindeutigen Hotelcharakter aufweisen. Zur genaueren Unterscheidung gibt es zudem die Bezeichnung »Garni« und den Zusatz »Superior«. Letzterer kennzeichnet innerhalb einer Kategorie die Spitzenbetriebe mit deutlich mehr Wertungspunkten als erforderlich. In Rheinland-Pfalz sind rund 570 Betriebe klassifiziert. Davon rund 400 in der Kategorie 3 Sterne.
Im Verbands- und Mitgliedermagazin GASTGEBER des DEHOGA Rheinland-Pfalz werden in der Rubrik „Ausgezeichnet“ klassifizierte Betriebe vorgestellt.
Mit der Durchführung der Klassifizierung haben die Landesverbände des DEHOGA in der Regel eigens Gesellschaften beauftragt. In Rheinland-Pfalz klassifiziert seit 2019 die cbg GmbH Beratung für GASTRONOMIE & HOTELLERIE.
Jeder Betrieb wird bereist und kontrolliert. Die Auswertung erfolgt über einen Erhebungsbogen, der elektronisch ausgewertet wird. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen in der Regel Vertreter des
Gastgewerbes und der zu ständigen Tourismusorganisationen an. Die Einstufung erfolgt je nach erreichter Punktzahl und Erfüllung der Mindestkriterien in die fünf international üblichen Sternekategorien. Die Klassifizierung hat eine begrenzte Gültigkeit von drei Jahren und muss regelmäßig wiederholt werden. Der Hotelier erhält bei einer Erstklassifizierung ein repräsentatives Messingschild zur Anbringung im Außenbereich sowie eine Urkunde über die Klassifizierung und deren Zeitraum. Bei einer Nachklassifizierung werden ein Siegel mit neuem Gültigkeitsdatum und eine neue Urkunde vergeben.
Etwa alle fünf Jahre überarbeiten die Mitglieder der Hotelstars Union ihren gemeinsamen Kriterienkatalog, damit die Hotelklassifizierung nicht an Attraktivität und Aussagekraft für Gäste und Hoteliers verliert. Die aktuelle Kriterienkatalog 2020 – 2025 wurde in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen und kommt seit Juli 2020 zum Einsatz.
Der Kriterienkatalog wurde von 270 auf 247 Kriterien reduziert und vereinfacht. Inhaltlich stehen nun auch die fast alle Hotelbereiche durchdringende Digitalisierung und die immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeitsaspekte im Fokus. So werden klassifizierte Hotels ermutigt, ihren Gästen Ausnahmen von der täglichen Zimmerreinigung anzubieten, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren oder weniger Plastikverpackungen im Badezimmer zu verwenden. In Zeiten der Corona-Pandemie, die mit besonderen Hygiene- und Schutzkonzepten einhergehen, ist nicht nur die Bereisungskommission auf in der Regel zwei Personen beschränkt, es finden selbstverständlich alle erforderlichen Maßnahmen bei der Prüfung Berücksichtigung und führen nicht zu einer schlechteren Bewertung. Möchten Sie Ihren Betrieb unverbindlich einschätzen? Dann führen Sie einfach eine Testklassifizierung durch. Diese und den gültigen Kriterienkatalog finden Sie auf der Webseite